Der Patientenwille ist entscheidend
Es ist die Schreckensvorstellung schlechthin: Sterbenskrank zu sein, unfähig sich zu äußern und einer Medizinmaschinerie ausgeliefert, auf die man keinen Einfluss mehr hat. Wie kann das Leben würdig zu Ende gehen?
Die eigenen Vorstellungen können in einer Patientenverfügung genau aufgeführt werden. Sie stellt eine vorsorgliche Willenserklärung dar und wird wirksam, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seine Zustimmung oder Ablehnung zu einer Behandlungsmaßnahme direkt kund zu tun.
Was regelt eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung enthält die individuellen Wünsche und zeigt auch die Wertvorstellungen ihres Verfassers. Sie führt genau auf, welche Behandlungsmaßnahmen in konkreten medizinischen Situationen gewünscht werden – und welche nicht. Die Verfügung ist bindend für alle Behandler und Pflegekräfte.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Verfügung?
Am besten, man nimmt sich des Themas rechtzeitig an. Es ist hilfreich, die Verfügung schon in gesunden Zeiten aufzusetzen und mit den Angehörigen über die Wünsche für die Behandlung am Lebensende zu sprechen. Sie können zu wichtigen Partnern werden, wenn es Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Patientenverfügung gibt.
Worauf kommt es bei einer Patientenverfügung an?
Am wichtigsten ist Genauigkeit. Bei der Patientenverfügung gilt der Wille des Sterbenden – nicht die Weltanschauung der Klinik. Dennoch gibt es immer wieder typische Probleme, weil die Beschreibungen für Ärzte und Pflegekräfte zu ungenau bleiben. Nicht an Schläuche und Apparate angeschlossen zu werden, ist zu ungenau und zu weit interpretierbar. Die Schiedsstelle der Hospizstiftung empfiehlt, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ganz obenan steht das Gespräch mit der Familie: Alle müssen die Wünsche ihres Angehörigen kennen. Hilfreich ist außerdem der Hausarzt. Er kennt mögliche Krankheitsverläufe und kann die weitere Entwicklung absehen. Außerdem soll eine Verfügung für das Lebensende auch die Persönlichkeit widerspiegeln.
Was sind die wichtigsten Punkte?
- Ein Ausdruck der “persönlichen Note” sollte drin sein, etwas das den Verfasser kennzeichnet, was ihm wichtig ist, seine grundsätzliche Lebenseinstellung, die er immer befolgt hat. So z.B. seine Lebensphilosophie.
- Die Verfügung muss sich auf konkrete Situationen beziehen und beispielsweise Fragen der künstlichen Ernährung ansprechen (Wie stehe ich zum Thema Magensonde?) Was soll geschehen im Fall einer Demenz? Wie stelle ich mir die Behandlung vor bei schwerer Hirnschädigung? Welche palliativmedizinische Versorgung erwarte ich im Sterbeprozess? In der Patientenverfügung werden bestimmte Situationen oder konkrete Krankheitsfälle genannt. Ein genereller Verzicht auf jegliche Behandlung allerdings ist bedenklich: Besser ist es nach Meinung von Experten, bei aussichtslosem Krankheitsverlauf eine palliativmedizinische Versorgung einzufordern.
- Bevollmächtigte benennen, die dann im konkreten Fall über die Anweisung hinaus, dem Arzt sagen können: Das ist der konkrete Wille, darüber haben wir uns oft unterhalten, das hat meine Mutter, mein Vater, meine Tochter gewollt.
Wie lange gilt meine Verfügung?
Der einmal formulierte Wille bleibt unbegrenzt gültig. Allerdings ist es wichtig, die Patientenverfügung regelmäßig zu aktualisieren. Denn Krankheiten können sich verändern, neue können hinzukommen oder die Einstellung zu dem, was man für sich ausschließen möchte, kann sich verändern. Manche Organisationen bieten die regelmäßige Abfrage von Aktualisierungswünschen an. Empfohlen wird eine jährliche Durchsicht der Verfügung und ggf. Anpassung des Textes.
Kann ich selbst meine Patientenverfügung aufsetzen?
Im Prinzip ja. Doch liegen mögliche Probleme bei der Umsetzung oft in kleinen Formulierungen und Details der Verfügung. Hier ist professionelle Beratung hilfreich und sorgt in den meisten Fällen dafür, dass die Verfügung richtig abgefasst wird. Beratung und Unterstützung beim Verfassen der Patientenverfügung bieten unterschiedliche Organisationen an: Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Sozialverband Deutschland, die Verbraucherberatung sowie z.B. auch die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospizstiftung (mit Sitz in Dortmund und Berlin), sowie Verbände, wie beispielsweise der Humanistische Verband Deutschland (Berlin). Hier erfährt man außerdem, wie man sicherstellt, dass die Verfügung auch umgesetzt wird (Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung) und wo sie sicher hinterlegt werden kann.
Habe ich alles richtig gemacht?
Bei der Beantwortung dieser Frage hilft eine Checkliste für die Erstellung einer Patientenverfügung: Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) hat einen Zehn-Punkte-Leitfaden zu Patientenverfügungen entwickelt, der zeigen soll, worauf es beim Erstellen, Interpretieren und Ausführen einer Patientenverfügung ankommt und wo die häufigsten Probleme liegen.
Wo ist die Verfügung am besten aufgehoben?
Es ist sinnvoll, seinen Vertrauenspersonen sowie dem Hausarzt eine Kopie der Verfügung zu geben. Um sicher zu gehen, dass im Fall der Fälle die Patientenverfügung griffbereit liegt, empfiehlt es sich, das Dokument registrieren zu lassen. Für die Registrierung der Patientenverfügung gibt es das zentrale Vorsorgeregister in Berlin. Es ist die Registrierungsstelle für private sowie notarielle Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen aus dem ganzen Bundesgebiet. Der Bund stellt mit dem ZVR ein Registersystem zur Verfügung, damit Ihre Vorsorgeurkunde im Betreuungsfall auch gefunden wird.
Service für Nachfragen:
info@vorsorgeregister.de
Telefon:0800 – 35 50 500 (gebührenfrei) Mo-Do: 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Freitag: 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Auch beim Deutschen Roten Kreuz, beim Humanistischen Verband Deutschlands sowie der Deutschen Hospiz Stiftung kann man die Patientenverfügung aufbewahren lassen. In der Regel ist dieser Service sowie die jährliche Aktualisierungsanfrage gebührenpflichtig oder an eine Mitgliedschaft in den Organisationen gebunden.
Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung bietet auf ihrer Homepage einen Qualitätscheck für die Beratung von Patientenverfügungen an. Wer ein Beratungsangebot in Anspruch nehmen will, hat damit Kriterien für die Beurteilung, ob ein Anbieter seriös arbeitet.
Wird mein Wille auch wirklich umgesetzt?
Eine Vorsorgevollmacht ist das beste Mittel um Sicherheit zu bekommen. Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung kann schlagartig das Leben verändern. Nach einer Hirnschädigung zum Beispiel kann man nicht mehr selbst entscheiden, wie es weiter gehen soll. Wer keine Vorsorge getroffen hat, dem wird ein staatlicher Betreuer zur Seite gestellt. Mit einer eigenen Vorsorgevollmacht beauftragt man selbst vorab einen vertrauten Menschen, der Entscheidungen für einen trifft, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist.

