FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wen kontaktiere ich zuerst im Todesfall?
Verstirbt ein Angehöriger zuhause, so muss zuerst der Hausarzt kontaktiert werden. Ist dieser nicht erreichbar, so muss ein Notarzt angerufen werden. Ist dies geschehen und hat der Arzt den Totenschein ausgestellt, so kann der Bestatter benachrichtigt werden, um den Zeitpunkt der Überführung des Verstorbenen festzulegen und um einen Termin für ein Beratungsgespräch zu vereinbaren. Verstirbt ein Angehöriger im Krankenhaus, so muss nur der Bestatter benachrichtigt werden, die restlichen Formalitäten erledigt der Bestatter.

Wann kann ich den Bestatter erreichen?
Das TrauerHaus Müschenborn und sein Bereitschaftsdienst ist rund um die Uhr erreichbar, auch an Sonn- und Feiertagen. Im Trauerfall vereinbaren wir einen zeitnahen Termin mit Ihnen und stellen Ihnen einen persönlichen Ansprechpartner zur Seite.

Wer ist bestattungspflichtig?
Die Bestattungspflicht wird im Bestattungsgesetz von NRW aus dem Jahr 2003 geregelt. Danach haben die volljährigen Angehörigen in folgender Reihenfolge für die Bestattung zu sorgen:

    die Ehefrau/der Ehemann
    die Partnerin/der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
    die Kinder
    die Eltern
    die Geschwister
    die Großeltern
    die Enkelkinder

Wann muss der Verstorbene aus der Wohnung überführt werden?
Der Verstorbene kann überführt werden, sobald der Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt hat. In letzter Zeit kommt es immer häufiger vor, dass der Verstorbene in der Wohnung aufgebahrt wird. Dies ist für die Angehörigen von großem Vorteil, da sie sich ohne Zeitdruck und ganz persönlich von dem Verstorbenen verabschieden können. Bitte sprechen Sie uns auf diese Möglichkeit an!

Innerhalb welchem Zeitraum muss die Bestattung durchgeführt werden?
Bei einer Erdbestattung muss die Beisetzung spätestens am 10. Werktag erfolgen. Bei einer Feuerbestattung sind es 6 Wochen.

Kann ich auf jedem Friedhof bestattet werden?
Meistens lautet die Antwort - Ja.
Manche Kommunen verlangen aber, dass die Verstorbene am Bestattungsort seinen letzten Wohnsitz hatte. Innerhalb der Kommune ist die Beisetzung jedoch auf jedem Friedhof möglich insofern das gewünschte Grab verfügbar ist. Sonderfriedhöfe wie Wälder sind jedoch für jeden zugänglich, selbst wenn man nicht aus der Kommune stammt (z.B. Trostwald oder FriedWald).

Ein Todesfall tritt im Ausland ein. Was muss ich tun?
Kontaktieren Sie uns. Wir sorgen dafür, dass entsprechend ihren Wünschen entweder der Verstorbene überführt wird oder nach erfolgter Kremierung im Ausland die Urne überführt wird.

Wer bekommt nach dem Tod eines Angehörigen weiterhin Rente gezahlt und wer muss diese beantragen?
Prinzipiell hat nur der Ehepartner/Lebenspartner Anrecht auf die Rente. Diese wird drei Monate lang in der bisherigen Höhe weitergezahlt. Kinder haben keinen Anspruch. Bei der Beantragung der Witwenrente sind wir ihnen gerne behilflich; vorgenommen werden muss dies allerdings von Ihnen beim Rentenamt persönlich.

Welche Unterlagen benötigt das Beerdigungsinstitut für die Bestattung?
    Personalausweis des Verstorbenen
    - Ledigen und Minderjährigen die Geburtsurkunde
    - Bei Verheirateten das Familienstammbuch oder die Heiratsurkunde und Geburtsurkunde
    - Bei Geschiedenen die Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil und Geburtsurkunde
    - Bei Verwitweten die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehepartners und Geburtsurkunde
    Versichertenkarte der Krankenkasse des Verstorbenen
    Den Bestattungsvorsorgevertrag (wenn vorhanden)
    Versicherungsunterlagen (Sterbegeld-, Lebens- oder Unfallversicherung)
    Rentenanpassungsmitteilungen (Rentenbescheide)
    Grabdokument bei eventuell vorhandener Grabstelle (z.B. bei einer Familiengrabstätte)

Wann kann ein Verstorbener feuerbestattet werden?
Um eingeäschert zu werden, sollte der Verstorbene dies zu Lebzeiten gewünscht haben. Diese Willenserklärung kann handschriftlich verfasst werden, aber auch mündlich gegenüber einem Angehörigen geäußert werden. Ist dies nicht geschehen, so kann der nächste Angehörige die Feuerbestattung auch nach dem Tod anordnen bzw. eine entsprechende Erklärung abgeben.

Kann ich die Urne mit nach Hause nehmen?
Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern ist es in Deutschland nicht gestattet die Urne dauerhaft mit nach Hause zu nehmen. Es besteht ein Friedhofszwang, das bedeutet, dass die sterblichen Überreste auf einem Friedhof beerdigt werden müssen. Die Seebestattung ist die einzige Ausnahme. Friedwälder werden als Friedhöfe angesehen.

Dürfen Urnen in einem bestehenden Erdbestattungsgrab beigesetzt werden?
Prinzipiell ja. Man muss nur darauf achten, dass Ruhefristen gewahrt werden, bzw. die ensprechende Friedhofssatzung beachtet wird. Die kann im Einzelfall sehr unterschiedlich aussehen, wir beraten Sie natürlich in diesen Fällen

Ist in der Urne nur die Asche von meinem Verstorbenen?
Da die Einäscherungen von Verstorbenen ausschließlich einzeln im Sarg stattfinden, ist es ausgeschlossen, dass es zu einer Vermischung der Asche zweier Verstorbener kommt. Zudem wird jedem Sarg ein Stein beigelegt, um eine Verwechslung komplett auszuschließen.

Was versteht man unter einer Diamantbestattung?
Bei der Diamantbestattung wird ein Teil der Asche aus der Urne entnommen und in einem aufwendigen technischen Verfahren wird ein Diamant unter sehr hohem Druck gepresst. Dieser kann anschließend als Schmuckstück getragen werden. Die Diamantbestattung ist jedoch in Deutschland nicht gestattet, da Friedhofzwang besteht!
Ein Edelstein kann aber auch aus Haar gefertigt werden. (siehe unsere Seite Erinnerungs - Schmuck)

Was versteht man unter einer Baum- bzw. Friedwaldbestattung?
Diese Bestattungsform zeichnet sich dadurch aus, dass die Urne am Fuße eines Baumes, an den Wurzeln beigesetzt wird. Er nimmt die Asche über seine Wurzeln auf, als Sinnbild des Lebens über den Tod hinaus.

Was kostet eine Bestattung?
Die Bestattungskosten hängen von vielen verschiedenen Faktoren ab, daher lässt sich die Frage allgemein nicht beantworten. Wir beraten Sie aber gern.

Ist eine anonyme Bestattung günstiger?
Eine anonyme Bestattung ist günstiger, da man sich auch für ein günstiges Grab entscheiden kann. Es entfallen ebenfalls die Kosten für Grabstein und Grabpflege.

Wer muss die Kosten der Bestattung tragen?
Die Kosten der Bestattung muss der Bestattungspflichtige tragen. (siehe Frage: Wer ist bestattungspflichtig?) Ist dieser nicht in der Lage die Kosten zu tragen, kann bei dem Sozialhilfeträger ein Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten (SGB XII) gestellt werden. Auch hier sind wir bei der Beantragung behilflich.

Was versteht man unter einer Bestattungsvorsorge?
Durch eine Bestattungsvorsorge wird die Bestattung zu Lebzeiten geregelt. Es wird die Bestattungsform, der Ablauf der Trauerfeier, das Sarg-/Urnenmodell und die Grabstätte festgehalten. Zu einer Vorsorge gehört auch die Absicherung der Bestattungskosten.

Ich bin alleinstehend. Wer kümmert sich um meine Bestattung?
Schließen Sie unbedingt eine Bestattungsvorsoge ab. Dort können Sie ihre Wünsche schriftlich fixieren.

Wer pflegt meine Grabstätte, wenn keine Angehörigen da sind?
Es ist möglich eine Friedhofsgärtnerei für eine Dauergrabpflege zu beauftragen. Da diese Frage nicht so einfach zu beantworten ist, ist hier eine Beratung unbedingt sinnvoll.

 


Nachlass:
Sollte die/der Verstorbene zu Hause ein Testament aufbewahrt haben, ist dies dem Nachlassgericht zu überbringen. Ist kein anerkanntes Testament vorhanden, gelten die gesetzlichen Regelungen der Erbfolge. Erbberechtigt sind die nächsten Angehörigen, insbesondere der/die Ehepartner/in, der/die Lebenspartner/in, Kinder, Adoptivkinder, Eltern, Geschwister der/des Verstorbenen. Mit der Vorlage einer Sterbeurkunde kann beim zuständigen Nachlassgericht ein Erbschein beantragt werden. Der Erbschein ermöglicht den Zugriff auf Konten und Versicherungen des Verstorbenen. Detailierte und rechtsverbindliche Aussagen erteilt das Nachlassgericht und/oder ein Notar. Hierzu wird Ihnen ebenfalls ein Informationsblatt bei der Beratung überreicht. Bei juristischen Fragen können wir Ihnen leider nicht weiterhelfen, dies obliegt einem Notar oder einem Rechtsanwalt.

Informationen Nachlassgericht Köln finden Sie hier.