Wir helfen Ihnen bei der Auswahl einer Bestattungsform (Erd- oder Feuerbestattung, konventioneller Friedhof, Wald- oder Seebestattung), die den Wünschen des Verstorbenen und Ihren Vorstellungen entspricht. Wir geben Ihnen die Möglichkeit, in unseren Räumen von Ihrem Verstorbenen persönlich Abschied zu nehmen. Wir beraten Sie, wie Sie eine zeitgemäße Traueranzeige, Trauerdruck, den Blumenschmuck oder auch den Sarg individuell gestalten können.
Die Erdbestattung ist die traditionelle Bestattungsart in Deutschland, auch in unserer Region. Kultur, Gesellschaft, Weltanschauung und Religion haben Einfluss auf die Auswahl der
Bestattungsform. So liegt beispielsweise die Anzahl von Feuerbestattungen in Ost- und Nord-Deutschland höher als in West- und Süd-Deutschland.
Jedes Bundesland hat übrigens sein eigenes Bestattungsgesetz.
In Köln und Umland finden mitterlweile deutlich über die Hälfte aller Beisetzungen als Urnen-Bestattungen statt.
Lange Zeit wurde die Kremierung (lat. cremare = verbrennen) in katholischen Regionen nicht zugelassen. Seit den 50er Jahren allerdings ist es auch einem Katholiken uneingeschränkt erlaubt, sich
einäschern zu lassen.
Die Waldbestattung ist in den letzten Jahren zu einer dritten Säule der Bestattungsarten geworden. Durch die Intitiantive einer privaten Gesellschaft wurde diese Beisetzungsart Anfang des 21.
Jahrhunderts ins Leben gerufen. Mittlerweile gibt es zahlreiche FriedWälder, Trostwälder, RuheForste und ebenso Kommunen, die ökologische Baumbestattungen anbieten. Die Grundidee ist die Nähe zur
Natur, oder die Rückkehr in den Kreislauf der Natur und des Lebens.
Nicht ganz zu vergessen ist, daß bei der Waldbestattung eine Pflegeverpflichtung entfällt.
Die Seebestattung hat in Deutschland eine mittlerweile lange Tradition. Sie ist ausschließlich in offenen Gewässern (Ost- und Nordsee) möglich. Wer andere Beisetzungsmöglichkeiten und Orte wünscht, kann aber den Weg über das Ausland gehen. Das Ausstreuen an der holländischen Küste ist so möglich wie die Bestattung im Mittelmeer z.B. von Mallorca aus. Seebestattungen sind nur als Urnenbestattungen möglich und erfolgen in sich auflösenden Urnen.
Das Bestattungsgesetz von NRW ermöglicht über die Beisetzung von Kindern hinaus seit 2003 die Bestattung von Fehl- und Totgeburten. Eltern haben unabhängig von Alter und Gewicht die Möglichkeit
und das Recht, ihr Kind auf einem öffentlichen Friedhof beisetzen zu lassen. Die meisten Kommunen haben hierzu besondere Konditionen und gestaltete Grabfelder. Wir haben seit Einführung des neues
Gesetzes mit vielen Organisationen und Krankenhäusern (z.T. auch Kommunen) an der Umsetzung der "Sternenkinder" Bestattung gearbeitet und Konzepte erarbeitet.
Lebendgeborene Kindern unterliegen wiederum anderen Vorschriften und Verpflichtungen und werden in Kindergräbern bestattet.